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relive

Auftragsverarbeitungsvertrag

Für Unternehmen, die Relive für Firmen- oder Kundenveranstaltungen nutzen: Vertrag nach Art. 28 DSGVO über die Verarbeitung der Eventdaten im Auftrag.

Stand: 24.10.2026

1.Parteien und Abschluss

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) gilt zwischen

dem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der Relive für Eventdaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung nutzt
– nachfolgend „Verantwortlicher“ –

und

Jonas Ozan Thomsen
Einzelunternehmer
c/o MDC #798
Welserstraße 3
87463 Dietmannsried
Deutschland
E-Mail: kontakt@relive-app.de
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ oder „Relive“ –.

Der AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO. Er wird nach Ziffer 20 der AGB mit der Annahme der AGB bei der Bestellung in elektronischer Form abgeschlossen und gilt für alle Events des Verantwortlichen. Auf Anfrage an kontakt@relive-app.de stellt Relive eine gesondert unterzeichnete Fassung bereit.

Der AVV gilt nicht für private Events von Verbrauchern und nicht für Verarbeitungen, für die Relive selbst Verantwortlicher ist (insbesondere Kundenkonto, Vertragsabwicklung, Zahlung, Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchsabwehr sowie die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten; siehe Datenschutzerklärung).

2.Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Bereitstellung der Relive-Eventgalerie für die Events des Verantwortlichen: Entgegennahme, Speicherung, Verarbeitung, Bereitstellung und Löschung der von Gästen und dem Verantwortlichen hochgeladenen Medien und der damit verbundenen Daten.

Der AVV gilt für die Dauer der Nutzung von Relive durch den Verantwortlichen und endet, wenn alle Eventdaten nach Ziffer 12 gelöscht sind.

3.Art und Zweck der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Erheben (Upload), Speichern, Organisieren nach Events, technische Verarbeitung (Entfernen eingebetteter Metadaten, Erzeugen von Vorschaubildern und Varianten, Transkodierung von Videos), Anzeigen in der zugangsbeschränkten Galerie, Bereitstellen zum Download und als ZIP-Export, Zugriffssteuerung (Link, PIN, Gast-Sitzung), Bearbeitung von Meldungen, automatisierte Fristen- und Löschprozesse.

Zweck: Bereitstellung der vom Verantwortlichen gebuchten Relive-Funktionen für sein Event.

4.Kategorien personenbezogener Daten

  • Fotos und Videos (einschließlich darin enthaltener Abbildungen und Tonaufnahmen von Personen),
  • optional von Gästen angegebene Anzeigenamen,
  • Upload- und Interaktionsdaten (Zeitpunkt, Eventzuordnung, Likes, Meldungen mit Grund und optionalem Freitext),
  • Gast-Sitzungsdaten (pseudonymisierte Sitzungskennung, pseudonymisierte IP-Adresse, Zeitpunkt einer PIN-Eingabe),
  • technische Verbindungsdaten beim Aufruf der Galerie (IP-Adresse, Browserinformationen),
  • vom Verantwortlichen eingegebene Eventangaben (Titel, Zeitraum, Ort, Gästenachricht, Titelbild).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; sie können jedoch in Fotos oder Videos erkennbar sein. Der Verantwortliche stellt sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.

5.Kategorien betroffener Personen

Gäste und Teilnehmer des Events, auf Medien abgebildete Personen, Personen, die Medien hochladen, liken oder melden, sowie Beschäftigte oder Beauftragte des Verantwortlichen.

6.Weisungen

Relive verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich Übermittlungen in Drittländer, sofern Relive nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Relive dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

Dokumentierte Weisungen sind dieser AVV, die gebuchten Leistungen und die vom Verantwortlichen in Relive vorgenommenen Einstellungen und Handlungen (z. B. Eventzeitraum, PIN, Freigaben, Löschungen, Verlängerungen). Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an kontakt@relive-app.de.

Ist Relive der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt, informiert Relive den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung der Weisung aussetzen.

7.Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass eine Rechtsgrundlage besteht, die Informationspflichten gegenüber Gästen und abgebildeten Personen erfüllt werden, erforderliche Einwilligungen vorliegen und Event-Link, QR-Code und PIN nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.

Er informiert Relive unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

8.Vertraulichkeit

Relive gewährleistet, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zugriff erhalten nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe benötigen.

9.Technische und organisatorische Maßnahmen

Relive trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung. Dazu gehören insbesondere:

Vertraulichkeit (Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle)

  • Betrieb ausschließlich in professionellen Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter (Ziffer 11),
  • private Speicherbereiche ohne öffentlichen Zugriff; Medien nur über kurzlebige, signierte Zugriffslinks nach serverseitiger Berechtigungsprüfung,
  • Trennung der Events über eigene Speicherpfade und serverseitige Autorisierung je Event,
  • administrativer Zugang nur mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, kurzen Sitzungsdauern und erneuter Bestätigung kritischer Aktionen,
  • kein allgemeiner administrativer Zugriff auf private Medien; Einsicht in ein einzelnes Medium nur bei einer Meldung, mit Begründung und Protokollierung,
  • Zugangsdaten und Schlüssel außerhalb des Quellcodes, Passwörter und PINs nur als Hash.

Integrität (Weitergabe- und Eingabekontrolle)

  • verschlüsselte Übertragung (TLS) zwischen Browser, Anwendung, Datenbank, Speicher und Hintergrundverarbeitung,
  • unveränderliches Protokoll sicherheits- und vertragsrelevanter Vorgänge,
  • Entfernen eingebetteter Metadaten (z. B. Standortangaben) aus allen erzeugten Medienvarianten.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Hintergrundverarbeitung mit Wiederholungs- und Wiederaufnahmemechanismen, Zustandsüberwachung der Verarbeitung,
  • Datenbanksicherungen durch den Datenbankanbieter,
  • Begrenzung von Anfragen (Rate-Limits) und Schutz vor Missbrauch,
  • zeitnahe Sicherheitsupdates der eingesetzten Systeme.

Löschung und Datenminimierung

  • automatisierte Löschung aller Medien, Varianten und Exporte zum Speicherende mit Nachkontrolle,
  • automatische Bereinigung abgebrochener Uploads und abgelaufener Exporte,
  • pseudonymisierte Speicherung von IP-Adressen.

Überprüfung

Relive überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und passt sie dem technischen Fortschritt an. Änderungen sind zulässig, soweit das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

10.Unterstützung des Verantwortlichen

Relive unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO). Der Verantwortliche kann viele Anliegen selbst im Konto erledigen (z. B. Medien löschen, Event löschen, Exporte erstellen). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an Relive, leitet Relive das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, soweit eine Zuordnung zu dessen Event möglich ist, und beantwortet es nicht selbst, sofern nicht eine Weisung vorliegt.

Relive unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung und Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).

11.Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt Relive die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter („Unterauftragsverarbeiter“) einzusetzen. Derzeit sind dies:

Vercel Inc. (USA)

Hosting der Webanwendung und serverseitige Verarbeitung von Anfragen; Funktionen in der Region Dublin (Irland), Auslieferung über das weltweite Netzwerk von Vercel. Übermittlung in die USA auf Grundlage des EU-U.S. Data Privacy Framework bzw. von EU-Standardvertragsklauseln.

Supabase Inc. (USA)

Datenbank und Objektspeicher für Medien, Varianten und Exporte; Projektstandort AWS-Region eu-west-1 (Irland). Zugriffe aus Drittländern (z. B. Support) auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln.

Hetzner Online GmbH (Deutschland)

Server für die Hintergrundverarbeitung (Medienverarbeitung, Exporte, Fristen und Löschung); Rechenzentrum Nürnberg (Deutschland).

Resend – Plus Five Five, Inc. (USA)

Versand der Benachrichtigungen an den Verantwortlichen, soweit diese Eventangaben enthalten (z. B. Eventtitel, Meldegrund). Gäste erhalten keine E-Mails. Übermittlung in die USA auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln bzw. des EU-U.S. Data Privacy Framework.

Stripe wird ausschließlich für die Zahlungsabwicklung zwischen Relive und dem Verantwortlichen eingesetzt und erhält keine Eventdaten; Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses AVV.

Relive verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem AVV entspricht (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für dessen Pflichterfüllung verantwortlich.

Relive informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab per E-Mail über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters und aktualisiert diese Liste. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann keine Einigung erzielt werden, kann der Verantwortliche die Nutzung beenden; bereits gezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.

12.Löschung und Rückgabe

Relive löscht die Eventdaten automatisch zum Speicherende des jeweiligen Events (siehe AGB Ziffer 10), bei vorzeitiger Löschung eines Events oder des Kontos durch den Verantwortlichen sofort. Vor der Löschung kann der Verantwortliche alle Medien jederzeit selbst herunterladen (einzeln oder als ZIP-Export); dies gilt als Rückgabe im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO.

Nach der Löschung verbleiben keine Medien bei Relive. Erhalten bleiben nur nicht-mediale Angaben, die Relive als eigener Verantwortlicher benötigt (z. B. Kauf- und Abrechnungsdaten, zusammengefasste Kennzahlen des Events, Protokolleinträge), sowie Daten in Datenbanksicherungen bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung.

13.Nachweise und Kontrollen

Relive stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung, insbesondere eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen nach Ziffer 9.

Der Verantwortliche ist berechtigt, Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch sich oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchzuführen. Überprüfungen sind mit angemessener Frist (in der Regel 30 Tage) anzukündigen, während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Bei den Unterauftragsverarbeitern kann der Nachweis durch deren Zertifizierungen und Prüfberichte erbracht werden.

14.Datenschutzverletzungen

Relive meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes der Eventdaten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, per E-Mail an die Kontoadresse. Die Meldung enthält – soweit bekannt – die Art der Verletzung, die Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen. Relive ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen.

15.Drittlandübermittlungen

Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur durch die in Ziffer 11 genannten Unterauftragsverarbeiter und nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln).

16.Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB.

Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Neue Fassungen werden dem Verantwortlichen vorab mitgeteilt; widerspricht er nicht innerhalb von 30 Tagen, gilt die neue Fassung. Auf das Widerspruchsrecht und die Folge des Schweigens wird in der Mitteilung hingewiesen.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der AVV im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht.

AVV Fassung vom 24.10.2026